Entwicklungszusammenarbeit? Wie Stiftungen ihren Aktionsradius satzungskonform erweitern können
Die Servicestelle für Stiftungen und Philanthropie der Mitmachzentrale
ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH lädt Sie zu einem digitalen Entwicklungspolitischen Stiftungsgespräch ein:
Entwicklungszusammenarbeit? Aber das steht doch nicht in meiner Satzung?!
Wie Stiftungen ihren Aktionsradius satzungskonform erweitern können
Nachhaltigkeit ist heute wichtiger denn je, die Welt ist heute enger zusammengerückt. Wir wollen uns alle beteiligen - aber lässt das unsere Satzung eigentlich zu? Wie kann ich mich für die Eine Welt engagieren, wenn ich bisher nur Bildungsprojekte im Inland betreue, mit Kindern- und Jugendlichen in Deutschland arbeite oder Umweltprojekte durchführe?
Die Servicestelle für Stiftungen und Philanthropie der Mitmachzentrale
ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH möchte mit Ihnen klären, wie es möglich sein kann, trotz Einschränkungen durch die Satzung Projekte aus der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit (in Deutschland) oder aus der Entwicklungszusammenarbeit (im Ausland) durchzuführen, ohne Probleme mit der Stiftungs- oder Finanzbehörde zu bekommen.
Rechtsanwalt Dr. Christoph Mecking vom Institut für Stiftungsberatung steht für juristische Fragen bereit.
Ein Praxisbeispiel, wie eine Stiftung ihre Umweltprojekte mit den Themen der Entwicklungszusammenarbeit verknüpft: Michael Beier, Vorsitzender des Vorstands der Heinz Sielmann Stiftung, berichtet von seinen Erfahrungen.
Veranstalter:
Servicestelle für Stiftungen und Philanthropie der Mitmachzentrale
ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH
Wo:
Online per Zoom – Link wird Ihnen separat zugesandt
Zur Anmeldung:
Online-Registrierung - Engagement Global (engagement-global.de)