Feldhamster guckt aus Loch im Boden

Wir fördern Projekte zum Erhalt der biologischen Vielfalt sowie zum Natur- und Artenschutz – mit Schwerpunkt in Deutschland.

Hand in Hand für eine intakte Natur

Die Heinz Sielmann Stiftung fördert Projekte zum Erhalt der biologischen Vielfalt sowie zum Natur- und Artenschutz – mit Schwerpunkt in Deutschland. Gemeinsam mit engagierten Partnerorganisationen setzen wir uns für den Erhalt wertvoller Lebensräume und bedrohter Arten ein. Wir unterstützen insbesondere Projekte aus den Bereichen:

  • Schutz, Entwicklung, Renaturierung und Sicherung ökologisch wertvoller Lebensräume
  • Maßnahmen zur direkten Förderung des Artenschutzes
  • anwendungsorientierte Forschung im Natur- und Artenschutz
  • Projekte zur Stärkung des öffentlichen Bewusstseins für den Natur- und Artenschutz

Unsere Fördermittel richten sich ausschließlich an anerkannte gemeinnützige Körperschaften mit Sitz in Deutschland, beispielsweise gemeinnützige Vereine, Stiftungen und Hochschulen.

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Seeadler im See beim Beutefang

Erfahren Sie mehr über die Projekte, die wir derzeit ermöglichen.

Förderprojekte

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung unsere Stichtage für den Eingang und die Bearbeitung von Anträgen.

Förderrunde Antragsfrist Rückmeldung bis
4 / 2026 30.09.2026 13.11.2026
1 / 2027 31.01.2027 16.02.2027
2 / 2027 09.04.2027 01.06.2027
3 / 2027 11.06.2027 10.08.2027
4 / 2027 10.09.2027 02.11.2027

 

Wir haben für Sie die häufigsten Fragen und Antworten zur Förderung zusammengestellt. Sie erhalten hier Informationen zu allen wichtigen Aspekten – von der Antragstellung bis zur Abwicklung und Berichterstattung.

17 Ergebnisse

Wir fördern Projekte, die direkt oder indirekt zum Erhalt der biologischen Vielfalt und zur Bewahrung schützenswerter Lebensräume beitragen und/oder das öffentliche Bewusstsein für den Natur- und Artenschutz stärken. Dazu gehören unter anderem:

  • Maßnahmen zur Entwicklung, Renaturierung, Sicherung und Pflege ökologisch wertvoller Lebensräume
  • Maßnahmen zur Vernetzung bzw. ökologischen Aufwertung einzelner Biotope
  • Maßnahmen zur direkten Förderung des Artenschutzes
  • Wissenschaftliche Forschung zur Erweiterung der Kenntnisse über effektive Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherung bedrohter Arten/spezifischer Lebensraumtypen und Lebensraumansprüche
  • Wissenschaftliche Forschung über die Verbreitung bedrohter Tier- und Pflanzenarten und deren Bestandsentwicklung

Zuletzt aktualisiert am 16.09.2026 von Caroline Huebenbecker.

Wir dürfen nur formal als gemeinnützig anerkannte Körperschaften und öffentlich-rechtlich verfasste Körperschaften mit Sitz in Deutschland unterstützen. Dazu gehören zum Beispiel Hochschulen, gemeinnützige Vereine, Gemeinden und Nichtregierungsorganisationen. Körperschaften mit Sitz im Ausland können nur dann eine Förderung erhalten, wenn sie alle Anforderungen des deutschen Gemeinnützigkeits­rechts erfüllen und ein unmittelbarer Bezug des Projekt­gegenstands oder -inhalts auf Natur- und Umweltthemen im Inland besteht. Gewinnorientierte Körperschaften können nicht gefördert werden.

Zuletzt aktualisiert am 16.09.2026 von Caroline Huebenbecker.

Nicht gefördert werden in der Regel:

  • Vorhaben des technischen Umweltschutzes
  • Projekte, die der Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben dienen
  • Bereits begonnene Vorhaben
  • Internationale Projekte, die keinen Bezug zu Deutschland haben

Zuletzt aktualisiert am 16.09.2026 von Caroline Huebenbecker.

Es können sowohl Sach- als auch Personalkosten gefördert werden. Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel:

  • Erwerb von naturschutzfachlich wertvollen Grundstücken zur Sicherung oder Entwicklung wertvoller Biotope
  • Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen an wertvollen Biotopen
  • Maßnahmen zum spezifischen Artenschutz
  • Erstellung bzw. Unterstützung bei der Erarbeitung von naturschutzfachlichen Planungen
  • Naturschutzforschung, insbesondere mehrjährige Untersuchungen zur Bestandsentwicklung von Flora und/oder Fauna mit begleitendem Monitoring als Instrument der Erfolgskontrolle
  • Wissenschaftliche Begleitung gezielter Artenhilfsprogramme
  • Untersuchung von Habitat- bzw. Standortansprüchen bedrohter Tier- und Pflanzenarten, auch mit dem Ziel der Entwicklung von Artenhilfsprogrammen

Zuletzt aktualisiert am 16.09.2026 von Caroline Huebenbecker.

Es gibt weder eine feste Mindest- noch eine Höchstgrenze für die Förderung von Projekten. Die Höhe der bewilligten Mittel richtet sich stets nach unserem jährlich verfügbaren Förderbudget.

Zuletzt aktualisiert am 05.06.2026 von Caroline Huebenbecker.

Nein, Eigenmittel sind nicht zwingend erforderlich, können sich aber in manchen Fällen positiv auf eine Bewilligung des beantragten Projekts auswirken.

Zuletzt aktualisiert am 05.06.2026 von Caroline Huebenbecker.

Für die Finanzierung Ihres Projekts können Sie neben den Mitteln der Heinz Sielmann Stiftung auch Fördergelder und Spenden weiterer Institutionen einwerben. Drittmittel können die Gesamtfinanzierung sinnvoll ergänzen und stärken. Sie sind im Finanzierungsplan sowie im Förderantrag zwingend anzugeben. Sobald diese Mittel bewilligt sind, ist die Heinz Sielmann Stiftung unverzüglich zu informieren. Bitte beachten Sie, dass die parallele Einreichung desselben Förderantrags bei einer anderen Einrichtung eine Förderung durch uns ausschließt.

Zuletzt aktualisiert am 05.06.2026 von Caroline Huebenbecker.

Der Förderschwerpunkt der Heinz Sielmann Stiftung liegt in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Förderung von Projekten im Ausland ist nur in Ausnahmefällen möglich und setzt voraus, dass ein unmittelbarer Bezug des Projektgegenstandes oder -inhalts zu Natur- und Umweltthemen in Deutschland besteht.

Zuletzt aktualisiert am 05.06.2026 von Caroline Huebenbecker.

Die Beantragung von Fördermitteln erfolgt ausschließlich online über das Antragsformular auf unserer Website. Bitte beachten Sie, dass Anträge nur innerhalb der auf unserer Website veröffentlichten Fristen eingereicht werden können. Dem Antrag sind die Satzung Ihrer Organisation, der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamtes sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan als Dateianhänge beizufügen. Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Im Anschluss prüfen wir Ihre Unterlagen sorgfältig. Über die eingegangenen Anträge berät das Entscheidungsgremium, bestehend aus den Bereichsleitungen und dem Vorstand. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie eine Zusage per E-Mail, auf deren Grundlage wir gemeinsam eine Fördervereinbarung abschließen.

Zuletzt aktualisiert am 16.09.2026 von Caroline Huebenbecker.

Ja. Sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, können Sie mehrere Förderanträge einreichen.

Zuletzt aktualisiert am 05.06.2026 von Caroline Huebenbecker.

Grundsätzlich wird der Projektzeitraum in der Fördervereinbarung festgelegt. Mit der Förderzusage können Sie Ihr Projekt unter Vorbehalt starten. Rechtsverbindlich wird die Bewilligung jedoch erst, wenn die Fördervereinbarung von beiden Seiten unterzeichnet ist.

Es besteht zudem die Möglichkeit, per E-Mail einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu stellen. Bitte beachten Sie, dass ein solcher Beginn stets auf eigenes finanzielles Risiko erfolgt: Sollte keine Förderzusage erteilt werden, besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme.

Zuletzt aktualisiert am 05.06.2026 von Caroline Huebenbecker.

Ihr Projekt erhält mit der Erstellung der Fördervereinbarung eine Projektnummer. Bitte geben Sie diese künftig bei der Kommunikation mit der Heinz Sielmann Stiftung an. Beachten Sie bitte, dass wir die bewilligten Mittel nicht automatisch überweisen, sondern nur auf ausdrückliche Mittelanforderung gegen einen Nachweis über die verausgabten Mittel. Hierfür ist ausschließlich das Formblatt zum Mittelabruf zu verwenden.

Zuletzt aktualisiert am 04.06.2026 von Caroline Huebenbecker.

Sie müssen bei Veröffentlichungen zu dem geförderten Projekt in geeigneter Weise zum Ausdruck bringen, dass die Maßnahmen mit Mitteln der Heinz Sielmann Stiftung gefördert werden. Der Stiftung ist ein Belegexemplar zu übermitteln. Sie verpflichten sich außerdem, auf unsere Nachfrage, innerhalb von vier Wochen nach Anforderung, Materialien (Texte und Fotos) des Projekts zur Verfügung zu stellen.

Läuft ein gefördertes Projekt über den 31.12. eines Jahres hinaus, ist zum Jahresende ein Zwischenbericht vorzulegen. Nach Abschluss eines Projekts müssen Sie einen rechnerischen Verwendungsnachweis mit einem Abschlussbericht bei uns einreichen.

Zuletzt aktualisiert am 05.06.2026 von Caroline Huebenbecker.

Nein. Es können nur Kosten ab dem offiziellen Projektbeginn geltend gemacht werden.

Zuletzt aktualisiert am 05.06.2026 von Caroline Huebenbecker.

Grundsätzlich gilt: Die Bestimmungen in der Bewilligung sind verbindlich und können von Ihnen nicht geändert werden. Sollte es jedoch in Ihrem Projektverlauf zwingende Veränderungen geben, die sich auch auf Ihre Projektkalkulation auswirken, dann informieren Sie uns rechtzeitig. In Absprache sind Umwidmungen von Finanzierungspositionen von Fall zu Fall möglich.

Zuletzt aktualisiert am 05.06.2026 von Caroline Huebenbecker.

Unsere Förderprojekte haben klar definierte Start- und Endtermine. Sollte absehbar sein, dass ein Projekt nicht bis zum vereinbarten Endtermin abgeschlossen werden kann, besteht die Möglichkeit, rechtzeitig vor Ablauf der Projektlaufzeit einen begründeten Antrag auf kostenneutrale Verlängerung einzureichen. Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung besteht jedoch nicht.

Zuletzt aktualisiert am 05.06.2026 von Caroline Huebenbecker.

Nach Projektabschluss ist innerhalb eines Monats ein Abschlussbericht zusammen mit einem Verwendungsnachweis über die erhaltenen Fördermittel einzureichen. Für die Erstellung des Abschlussberichts bitten wir Sie, unseren Leitfaden zu berücksichtigen. Nicht verbrauchte Mittel sind an die Heinz Sielmann Stiftung zurückzuzahlen.

Zuletzt aktualisiert am 05.06.2026 von Caroline Huebenbecker.

Hier finden Sie alle zusätzlichen Dokumente, die Sie für die Antragstellung und die Zusammenarbeit während des Förderzeitraums benötigen.

Bevor Sie einen Förderantrag stellen, bitten wir Sie, die nachfolgenden Dokumente zu beachten. Hier finden Sie sämtliche Bedingungen und Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um ein Projekt gefördert zu bekommen.

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Diese Dokumente benötigen Sie, um Ihre finanzielle Förderung im Verlauf Ihres Projekts bei uns abzurufen.

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Diese Dokumente benötigen wir von Ihnen als Nachweise während oder nach Abschluss Ihres Projekts.

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Förderwesen
Anna Opfermann - Förderwesen & Drittmittelfinanzierung

Sielmann-Weg 1
37115 Duderstadt

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