© Sielmann-Produktion

News & Presse

Umweltorganisationen fordern ambitionierte Naturschutzpolitik vom Bundestag

Die Mitglieder des DNR, zu denen auch die Heinz Sielmann Stiftung gehört, treten gemeinsam dafür ein, den dramatischen Verlust der Vielfalt an Arten und Lebensräumen in Deutschland und darüber hinaus endlich zu stoppen und unsere natürlichen Ressourcen zu schützen und nachhaltig zu nutzen. Ein erfolgreicher Naturschutz sowie eine naturverträgliche Landnutzungspolitik können zunehmend wichtige Beiträge für naturbasierte Lösungen im Klimaschutz leisten. Die naturschutzpolitischen Aufgaben müssen in den kommenden Jahren endlich mit höchster Priorität umgesetzt werden. Aus diesem Grund haben sich die Verbände auf zentrale Kernforderungen verständigt, die für eine erfolgreiche Naturschutzpolitik in der kommenden Legislaturperiode des Deutschen Bundestags entscheidend sind.

Naturschutzpolitische Kernforderungen für die kommende Legislaturperiode des Bundestags 

A. Schutz der biologischen Vielfalt – Ziele konkretisieren und Instrumente stärken

Die nationale, europäische und internationale Entwicklung der biologischen Vielfalt ist weiterhin äußerst besorgniserregend. Es ist trotz internationaler Abkommen, europäischer Richtlinien oder Strategien zum Schutz der biologischen Vielfalt bisher nicht gelungen, den Rückgang von Lebensräumen und Arten insgesamt zu stoppen oder großflächig Verbesserungen beim Zustand von Schutzgebieten herbeizuführen. Der fortschreitende Klimawandel verschärft die Situation teilweise deutlich. Vor diesem Hintergrund müssen die bestehenden Instrumente dringend gestärkt, Folgen des Klimawandels für Lebensräume und Arten berücksichtigt und notwendige Maßnahmen konkretisiert werden.

Dies beinhaltet insbesondere:

  • Starkes Engagement für den Erhalt der internationalen biologischen Vielfalt: Deutschland muss sich im Rahmen eines neuen Post-2020-CBD-Rahmenwerks (Convention on Biological Diversity) für den Stopp und die Umkehr des Biodiversitätsverlusts bis 2030 einsetzen. Das CBD-Rahmenwerk muss in Deutschland rasch implementiert und ausreichend finanziert werden, um Deutschlands Verantwortung zum Erhalt der nationalen und internationalen biologischen Vielfalt zu stärken.
  • Ambitionierter Aktionsplan zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS): Für eine ambitionierte Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt müssen ein Aktionsplan mit konkreten Zielen für 2030 und Maßnahmen für alle Bundesressorts erarbeitet werden. Der Aktionsplan soll sowohl Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt als auch für angepasste Nutzungen bündeln. Eine regelmäßige Evaluierung und verbindliche Anpassung ist vorzusehen. Die Neufassung muss zugleich einen engagierten Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung der UN-Dekade 2021-2030 für die Wiederherstellung von Ökosystemen leisten.
  • Schutzgebietsnetz stärken und Biotopverbund umsetzen: Die zukünftige Bundesregierung muss in Zusammenarbeit mit den Bundesländern eine Qualitätsoffensive für terrestrische und marine Schutzgebiete verabschieden. Ziel ist die systematische Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie, der Vorgaben der EU-Naturschutzrichtlinien und des nationalen Rechts. Hierfür ist eine ausreichende Personalausstattung in den Verwaltungen, die Festlegung messbarer gebietsspezifischer Erhaltungsziele, die rechtliche Sicherung aller Natura-2000-Gebiete, die Nachschärfung der bestehenden Schutzgebietsverordnungen und die Etablierung effektiver Managementmaßnahmen sowie ihre dauerhafte Finanzierung erforderlich. Auch vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels ist eine Bund-Länder-Initiative zur Stärkung des nationalen Biotopverbundes zu initiieren sowie eine deutlich bessere finanzielle Ausstattung der Bundesprogramme Wiedervernetzung und Blaues Band zu gewährleisten. Für die nachhaltige Sicherung der biologischen Vielfalt braucht es eine großräumige Wiedervernetzung von Ökosystemen, eine Sicherung der Lebensraumkorridore und eine Überwindung vorhandener technischer Barrieren. Hierfür muss ein verbindlicher Bundesraumordnungsplan zum länderübergreifenden Biotopverbund auf Basis des Raumordnungsgesetzes (ROG) eingeführt werden. In Synergie zu den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie sind hierbei auch Gewässerentwicklungsflächen zu ermitteln und festzulegen. All diese Maßnahmen sollen zur Umsetzung der Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie für Schutzgebiete in Deutschland beitragen.
  • Sofortprogramm für besonders bedrohte Arten: Ob Feldhamster, Rebhuhn, Luchs oder viele Insektenarten: sie sind durch schädliche Bewirtschaftungsformen und eine fehlende Vernetzung ihrer Lebensräume bedroht. Daher braucht es aufbauend auf Lebensraumgutachten bzw. Habitatanalysen mehr Soforthilfen durch Artenhilfsprogramme von Bund und Ländern für besonders bedrohte Arten. Diese Programme sind erforderlich für Arten, für die Deutschland besondere europäische oder internationale Verantwortung trägt oder die in Folge von Infrastrukturmaßnahmen zum Klimaschutz besonders betroffen sind. Ersterhebungen, dauerhafte Maßnahmenprogramme und Mo-nitoring zur Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen sowie ein aktives Anpassen der Maßnahmen zur Sicherstellung der Wirksamkeit müssen staatlich garantiert werden. Die Verursacher sind anteilig an der Finanzierung zu beteiligen.
  • Renaturierungsoffensive starten: Die zukünftige Bundesregierung muss einen Renaturierungsplan für Deutschland mit konkreten Zielen und Maßnahmen bis zum Jahr 2030 erarbeiten. Der Plan soll sowohl Maßnahmen zur Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Erreichung der Erhaltungsziele in den Schutzgebieten als auch Maßnahmen außerhalb von Schutzgebieten beinhalten. Ein Schwerpunkt soll auf Flächenkulissen außerhalb von Schutzgebieten gelegt werden, bei denen sich beson-dere Synergien zu Klimaschutz und Klimaanpassung ergeben, hierzu zählt die Wiederherstellung frei fließender Flüsse, naturnaher Auen, Moore und Wälder. Mindestens ein Viertel der Projekte des Plans muss zum Ende der Legislaturperiode in der Umsetzung sein.
  • Mut zur Wildnis: Die Bundesregierung muss für ihr Ziel, auf zwei Prozent der Landesfläche wieder großflächige Wildnisgebiete zu schaffen, ihr Engagement weiter verstärken und durch eine Verbrauchsstiftung angemessen untersetzen. Für Flächen im Wirtschaftswald, die sich für die Wildnisentwicklung eignen, soll anstelle der kostenintensiven Wiederaufforstung die Entwicklung zu Wildnis- und Naturwaldflächen Vorrang erhalten und gefördert werden.
  • Insektenschutz ausbauen: Das vorliegende Aktionsprogramm Insektenschutz muss konsequent umgesetzt und weiterentwickelt werden. Hierbei sind insbesondere Maßnahmen aufzunehmen und umzusetzen, die sich aus den erfolgreichen Volksbegehren in den Bundesländern und dem europäischen Green Deal ergeben. Auch bisher nicht weiter verfolgte Maßnahmen des Aktionsprogramms Insektenschutz wie der Refugialflächenansatz und die verbindliche Umsetzung des Ziels von 10% Landschaftselementen in der Agrarlandschaft müssen in der kommenden Legislaturperiode verbindlich geregelt werden.

 

B. Naturverträgliche Nutzung stärken

Die Rahmenbedingungen für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sind von der Bundespolitik so zu gestalten, dass vorrangig naturverträgliche Nutzungen unterstützt und gefördert werden. Hierbei müssen Synergien zum Klimaschutz durch die Stärkung der CO2-Senkenfunktion von Lebensräumen ausreichend berücksichtigt werden. Eine besondere Verantwortung kommt dem Bund beim Meeresschutz zu, da er für die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) zuständig ist und jetzt die entscheidenden Weichen für zukünftige Nutzungen gestellt werden.

Hierfür sind folgende Maßnahmen erforderlich:

  • Haupttreiber des Biodiversitätsverlustes begrenzen, hohe Umweltstandards sicherstellen: Das Bundesnaturschutzgesetz, das Landwirtschaftsgesetz, das Bundeswaldgesetz, das Bundesjagdgesetz und andere die Landnutzung betreffenden Bundesgesetze und Verordnungen müssen novelliert werden und sicherstellen, dass die Ziele des EU-Green-Deals (Klima, Biodiversität, Farm-to-Fork), der geltenden Gesetzgebung (u.a. FFH-RL, Wasserrahmenrichtlinie) und der nationalen Biodiversitätsstrategie flächendeckend erreicht werden können. Hierfür braucht es wirksame Mindeststandards für die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzung. Natur- und Klimaschutz müssen dabei gleichrangig die Grenzen für die Nutzung definieren, u.a. im Bereich Tierhaltung, Pflanzenschutz, Schutzgebietsmanagement und Flächenverbrauch. Auch notwendige Anpassungen in Folge des Klimawandels (z.B. Auswirkungen auf den Landschaftswasserhaushalt; Stärkung der Resilienz von Biotopen und des Biotopverbundes) müssen hierbei berücksichtigt werden. Die Mindeststandards sollen als Basis für darauf aufbauende attraktive Förderprogramme für eine naturverträgliche Nutzung dienen.
  • Agrarförderung konsequent an ökologischen Leistungen ausrichten: Bei der nationalen Ausgestaltung der EU-Agrarpolitik (GAP) müssen in der kommenden Legislaturperiode weiterhin alle Handlungsspielräume für eine gezielte Stärkung ökologischer Leistungen und des Tierschutzes genutzt werden. Hierbei muss weit über die EU-Mindestvorgaben hinausgegangen werden. Hierzu gehört die Sicherstellung von mindestens 10% nicht-produktiven Flächen für artenreiche Landschaftselemente über Konditionalität (mind. 5 %) und Ökoregelungen, das Angebot von anspruchsvollen und attraktiven Eco-Schemes mit schrittweiser Steigerung des Budgetanteils der ersten GAP-Säule beginnend mit mindestens 30 Prozent und die maximal mögliche Umschichtung von Mitteln aus der ersten in die zweite Säule. Der Ausstieg aus den pauschalen Direktzahlungen muss bis zum Jahr 2027 erfolgen und kann z.B. durch das Modell der Gemeinwohlprämie abgelöst werden. Der Nationale Strategieplan muss wo nötig vor der Finalisierung 2022 und nach der Revision der Öko-Regelungen 2024 angepasst werden.
  • Reduzierungsstrategien 2030 für Pestizide und Düngemittel: Zur Erreichung der Ziele der europäischen Farm-to-Fork- und der Biodiversitätsstrategie (minus 50% beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und minus 20% beim Einsatz von Düngemitteln bis 2030) sind nationale Reduzierungsstrategien für den Pestizid- und Düngemitteleinsatz zu erarbeiten. Die Bundesregierung muss sich darüber hinaus für eine grundlegende Reform der Zulassungsverfahren auf EU-Ebene einsetzen.
  • Wälder in der Krise stärken: Die unter den Folgen von Klimakrise und intensiver Forstwirtschaft leidenden Wälder müssen dringend schonender behandelt werden. Dafür braucht es dringend ökologische Mindeststandards für die Waldwirtschaft im Bundesnaturschutzgesetz bzw. im Bundeswaldgesetz, Anpassungen im Bundesjagdgesetz sowie eine Ausweitung der Naturwälder auf fünf Prozent aller Waldflächen. Für über 100 Jahre alte Laubwälder in öffentlicher Hand muss ein sofortiger Einschlagstopp gelten. Der überfällige Waldumbau hin zu heimischen Laubmischwäldern muss beschleunigt werden. Eine Honorierung von Ökosystemleistungen für private Waldbesitzende muss sich an konkreten ökologischen, am Gemeinwohl orientierten Kriterien ausrichten. Honorierungsfähig sollen ökologisch wertvolle Zustände in Wirtschaftswäldern und Maßnahmen zu deren Erreichung und die Ausweisung von Naturwäldern sein.
  • Wasserrückhalt in der Landschaft verbessern: Um im Zuge des Klimawandels mit zunehmenden Dürreperioden massiven Schäden in Natur und Landschaft entgegenzuwirken und Synergien für die Vorsorge vor zunehmenden Starkregen- und Hochwasserereignissen zu aktivieren, muss der Wasserrückhalt in der Landschaft entschieden verbessert werden. Die zukünftige Bundesregierung muss daher alle Möglichkeiten nutzen, um wirksame Anreize zum Wasserrückhalt in der Landschaft zu setzen und angepasste Bewirtschaftungsformen zu etablieren. Auch die verstärkte Renaturierung von Fließgewässern samt ihren Auen und städtebauliche Maßnahmen im Sinne des Schwammstadt-Prinzips müssen genutzt werden, um den Wasserrückhalt in der Fläche zu verbessern. Das zukünftige Moorschutzprogramm muss finanziell ausreichend ausgestattet werden. Eine ambitionierte nationale Wasserstrategie, die Wasser als wertvollste Ressource im Klimawandel anerkennt und sowohl den Landschaftswasserhaushalt als auch die Wassernutzung vorausschauend und naturschutzgerecht steuert, ist umzusetzen.
  • Meeresoffensive umsetzen: Die Ökosystemleistungen der Meere, insbesondere als natürliche Kohlenstoffsenke, sind zu sichern und ihre Resilienz in der Klimakrise zu stärken. Der Schutz mariner Arten und Lebensräume sowie der Ökosystemansatz der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) müssen ins Zentrum meerespolitischer Entscheidungen rücken. Dies gilt insbesondere auch für die marine Raumordnung.
  • Mindestens 50 Prozent der Meeresschutzgebiete aus der Nutzung nehmen: Zum Schutz mariner Arten und Ökosysteme müssen mindestens 50 Prozent der Meeresschutzgebietsfläche aus der fischereiwirtschaftlichen Nutzung genommen werden, weitere wirtschaftliche und sonstige Nutzungen sind hier auszuschließen. In Nord- und Ostsee muss darüber hinaus generell eine ausschließlich nachhaltige Nutzung etabliert werden, die ein wissenschafts- und ökosystembasiertes Fischereimanagement beinhaltet. Eine effektive Kontrolle und Überwachung der Fischerei (und anderer Nutzungen) ist dabei unabdingbar. Darüber hinaus braucht es neue Vorgaben zur Reduktion der Schadstoff-, Müll- und Nährstoffeinträge sowie zur Vermeidung von Unterwasserlärm.

 

C. Finanzielle Grundlagen des Naturschutzes und Vorbildwirkung des Bundes verbessern

Die Finanzierung des Naturschutzes benötigt einen grundlegenden Neustart, um die eklatanten Umsetzungsdefizite der letzten Jahrzehnte zu beheben. Hierfür sind sowohl Investitionsoffensiven als auch erhebliche Steigerungen der Fördermittel für freiwillige Maßnahmen von Landnutzer*innen notwendig. Für die auskömmliche Finanzierung von Natura 2000 und Großschutzgebieten sowie zur Umsetzung der europäischen Biodiversitätsstrategie insbesondere zur Wiederherstellung von Ökosystemen ist Schätzungen zufolge ein Mindestvolumen von zwei Mrd. EUR pro Jahr erforderlich. Hinzu kommt der Beitrag Deutschlands zur internationalen Biodiversitätsfinanzierung, der auf mindestens eine Mrd. EUR jährlich, wenn möglich zwei Mrd. EUR im Jahr im Laufe der nächsten Legislatur erhöht werden muss. Darüber hinaus muss der Bund eine Vorbildwirkung zur Erreichung von Naturschutzzielen einnehmen.

Dies beinhaltet insbesondere:

  • Vorbildwirkung des Bundes bei der Bewirtschaftung eigener Flächen: Bei der land-, forst- und fischereilichen Nutzung bundeseigener Flächen ist eine nachhaltige und naturverträgliche Bewirtschaftung oberstes Gebot und muss Vorrang vor dem Anspruch einer wirtschaftlichen Gewinnma-ximierung haben. Landwirtschaftliche Flächen sollen nur noch an Betriebe verpachtet werden, die besonders naturverträglich und klimaschonend wirtschaften und dabei einen Mindestanteil von 15 Prozent nicht-produktiven Flächen für Insekten und die Artenvielfalt insgesamt sicherstellen. Bundeswaldflächen sollen ausschließlich nach den FSC- oder Naturland-Richtlinien bewirtschaftet wer-den und 10 Prozent der Bundeswaldflächen als Naturwälder ausgewiesen werden.
  • Verzicht auf die Privatisierung bundeseigener Flächen: Die Privatisierung bundeseigener Flächen muss beendet werden. Diese müssen zur Erreichung der neuen internationalen Biodiversitätsziele, als Trittsteine im nationalen Biotopverbund, als Arrondierungs- und Tauschflächen für die Erweiterung des Nationalen Naturerbes und von Wildnisgebieten, für den zielgerichteten Gewässer- und Auenschutz und für eine naturnahe Bewirtschaftung genutzt werden. Die Flächen können mit einer entsprechenden Zweckbindung an Körperschaften übertragen werden.
  • Stärkung des institutionellen Naturschutzes: Es ist eine Grundgesetzänderung zu prüfen, damit der Bund die Länder und Kommunen bei der Erfüllung der Vollzugsaufgaben im Naturschutz stärker finanziell unterstützen kann. Die Länder und Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, die europäischen und nationalen Vorgaben im Naturschutz erfüllen zu können. Für die Naturschutzverwaltung auf Bundesebene bedarf es außerdem einer deutlichen Stärkung durch zusätzlich mindestens 100 Personalstellen, um unter anderem die Erarbeitung und Umsetzung des Renaturierungsplans und des Aktionsplans zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt sowie die weitere Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien forcieren zu können.
  • Schaffung eines Bundesnaturschutzfonds: Der Bundesnaturschutzfonds muss mit einem Volumen von mindestens 500 Mio. EUR pro Jahr ausgestattet werden und soll zur Finanzierung bestehender und neuer Naturschutzprogramme genutzt werden (z.B. für Waldnaturschutzfonds, Blaues Band, Renaturierung, Biotopverbund inklusive Grünem Band). Eine gegenseitige Deckungsfähigkeit soll im Haushaltsplan vorgesehen werden.
  • Einrichtung eines Sonderrahmenplans „Biodiversität“ in der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK): Der Sonderrahmenplan „Biodiversität“ soll mit einem schrittweise aufwachsenden Umfang von anfangs mindestens 500 Mio. EUR pro Jahr ausgestattet und beispielsweise für Fördermaßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt, zum Schutz von Mooren, Auen und Gewässern, für den Rückhalt von Wasser in der Landschaft und zur Beratung für Naturschutzleistungen genutzt werden. Perspektivisch ist eine neue Gemeinschaftsaufgabe Biologische Vielfalt zu entwickeln, die eine dauerhafte Finanzierung sicherstellt und Bund, Länder, Kommunen sowie Verbände bei ihrer Aufgabenwahrnehmung im Naturschutz stärkt.

 

D. Naturschutz als Teil der Transformation stärken

Die Corona-Pandemie hat erneut deutlich gemacht: Naturschutz sichert unsere materiellen Lebensgrundlagen und ist zugleich eine elementare Investition in unser Wohlbefinden. Angesichts der bevorstehenden Transformation in den Bereichen Energie, Verkehr oder Industrie hat der Erhalt und die naturnahe Entwicklung von Natur und Landschaft eine umso größere Bedeutung, denn Naturschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die integrativ in alle Wirtschaftsbereiche hineinwirken muss. Hierzu gehören folgende Anliegen:

  • Abbau aller naturschädlichen Subventionen: Gemäß den Vorgaben der UN-Biodiversitätskonvention (CBD) sind in Deutschland und der EU schrittweise alle Subventionen und Anreize abzuschaffen, die den Zielen des Naturschutzes entgegenstehen.
  • Grenzen für den Ressourcenverbrauch etablieren: Zu den Haupttreibern des Verlustes der biologischen Vielfalt zählt die nicht nachhaltige Ressourcennutzung. Es muss geprüft werden, welche Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und Suffizienz einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt leisten können. Dies betrifft insbesondere den Flächenverbrauch, die Energieproduktion und den Import von Futtermitteln.
  • Nachhaltigen Konsum bei der öffentlichen Beschaffung etablieren: Bei der öffentlichen Beschaffung müssen Produkte aus ökologischer Erzeugung zum Standard werden. Hierfür ist das Vergabegesetz entsprechend anzupassen.
  • Ambitionierte und verpflichtende Lieferkettengesetze: In Deutschland und der EU müssen soziale und umweltbezogene Sorgfaltspflichten unter Einbeziehung des Klima- und Biodiversitätsschutzes Eingang in die gesamte Wertschöpfungskette erhalten. Hiermit soll die globale Entwaldung und die Degradierung natürlicher Ökosysteme gestoppt werden. Hierbei muss eine zivilrechtliche Haftungsregelung vorgesehen werden.
  • Strengere Regulierung des Wildtierhandels: Dies ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt, sondern dient auch der Vorsorge vor weiteren Zoonosen und Pandemien. Ziel muss sein, den illegalen Wildtierhandel zu beenden und den legalen Wildtierhandel so stark einzuschränken, dass die Dezimierung von Wildbestanden durch Naturentnahmen sowie die Verbreitung von Zoonosen und invasiven Arten verhindert wird.
  • Bessere Integration des Naturschutzes in andere Politikbereiche: Durch einen starken Nachhaltigkeitscheck für Gesetzentwürfe, Planungen und Programme sind Belange des Naturschutzes und die Inwertsetzung von Ökosystemleistungen sektorübergreifend stärker in Entscheidungsprozesse anderer Politikbereiche zu integrieren. Zudem muss auch für neue Gentechnik das Vorsorgeprinzip weiterhin gelten und die Wahl- und Gentechnikfreiheit gesichert bleiben.
  • Naturbewusstsein durch Bildung stärken: Naturerfahrung, Wissen über Ökosystemzusammenhänge und Dialog sind die Basis, um eine breite gesellschaftliche Beteiligung am Biodiversitätsschutz zu erreichen und den Umgang mit natürlichen Ressourcen nachhaltig zu verändern. Die schulische und außerschulische Bildung sowie die Naturerlebnismöglichkeiten für Familien sind dahingehend auszubauen, auch im urbanen Raum, und der Zugang zu solchen Angeboten für benachteiligte Gruppen ist zu erleichtern.
  • Entscheidungen im Dialog treffen: Bei naturschutzrelevanten Entscheidungen sind informelle und vorbereitende Beteiligungsverfahren zu stärken und zu fördern, um die frühzeitige, umfassende Einbindung der Zivilgesellschaft, kollektives Lernen und eine demokratische Mitverantwortung zu ermöglichen. Dafür sind Programme aufzulegen, die Landschaftswerkstätten, Gewässerpartnerschaften, Runde Tische und Patenschaftsansätze unterstützen und ausweiten. Der Beteiligungsumfang in standardisierten Verfahren ist auszuweiten und auf eine inter- und transdisziplinäre Planung hin auszurichten.

Sie benutzen offenbar den Internet Explorer von Microsoft als Webbrowser, um sich unsere Internetseite anzusehen.

Aus Gründen der Funktionalität und Sicherheit empfehlen wir dringend, einen aktuellen Webbrowser wie Firefox, Chrome, Safari, Opera oder Edge zu nutzen. Der Internet Explorer zeigt nicht alle Inhalte unserer Internetseite korrekt an und bietet nicht alle ihre Funktionen.