Gemeinütziges Vererben von A bis ZDie häufigsten Fragen und Antworten
Was macht der „Erbe“? Was ist mit meinen Hinterbliebenen?
Wenn Sie die Familie oder Bekannte auch über das eigene Leben hinaus bedenken wollen, aber beispielsweise auch die gemeinnützige Heinz Sielmann Stiftung, dann bietet ein Testament den passenden Rahmen. Mit Ihrem Nachlass wird dann genau so verfahren, wie Sie es wünschen. Wenn Sie kein Testament verfassen entscheidet die gesetzliche Erbfolge. Wenn es dort keinen Menschen gibt, entscheidet der Staat was mit Ihrem Hab und Gut passiert. Sie können also mit einem Testament die gesetzliche Erbfolge außer Kraft setzen, Ihre Werte umsetzen und Spuren hinterlassen.
Ein Beispiel: Sie können z.B. bestimmen, dass 70 % Ihres Geldvermögens an Organisation A und 30 % an ihren Neffen als Vermächtnis auszuzahlen sind. Dabei müssen Sie auch keine genauen Beträge nennen. Wichtig ist nur, dass Sie zwischen einem „Erbe“ und einem sogenannten „Vermächtnisnehmer“ unterscheiden. Ein „Erbe“, den Sie auch so benennen sollten, kümmert sich um die Abwicklung aller Notwendigkeiten, z.B. Auflösen des Hausstandes, Abwicklung Ihrer Konten und ähnliches. Ein „Vermächtnisnehmer“ ist jemand, der etwas erhält, jedoch keine organisatorischen Aufgaben übernimmt. Dem Erbe/ der Erbin sollten Sie das Vertrauen schenken, dass er/sie weiß was zu tun ist und seriös und gewissenhaft handelt. Gerne stehen wir als möglicher Erbe an Ihrer Seite und sind dabei juristisch verpflichtet mögliche Vermächtnisse zu übergeben.
Wer löst mein zu Hause auf, organisiert die Bestattung, gibt Inventar in gute Hände?
Wenn Sie die Heinz Sielmann Stiftung als Erbe – die Erklärung sehen Sie im obigen Abschnitt – einsetzen, übernehmen wir alles, was zu tun ist, um Ihren Nachlass ganz in Ihrem Sinne abzuwickeln. Als Erbe ist dies übrigens auch eine rechtliche Verpflichtung, der wir sehr gern nachkommen. Wir sichten und bewerten sorgsam und persönlich Ihren Nachlass und befolgen alle Wünsche, die Sie im Testament festgelegt haben. Manchmal ist es nötig, einige Gegenstände zu verkaufen. Der Erlös aus dem Verkauf sowie aus dem Nachlass insgesamt, fließt ohne Umwege in den Natur- und Artenschutz, zum Beispiel in Flächenkäufe.
Auch Extrawünsche können wir mit Ihnen gesondert festhalten, beispielweise wer benachrichtigt werden soll oder wer Schlüssel von Ihrer Wohnung hat sowie weitere Themen die Ihnen wichtig erscheinen.
Gerne kümmern wir uns auch um eine würdige Beisetzung und/ oder Grabpflege. Selbstverständlich können Sie auch selbst mit einem Bestatter und/oder einem Gärtner Regelungen nach Ihren Wünschen treffen, denen wir selbstverständlich Folge leisten werden.
Gerne besprechen wir mit Ihnen auch Lösungen für unerwartete Notfälle, damit Ihr Erbe kurzfristig von der Situation erfährt und alles einleiten kann, was notwendig ist.
Kann ich bestimmen, wofür die gemeinnützige Organisation mein Erbe verwenden soll?
Ja. Sie können ein bestimmtes Projekt oder einen konkreten Zweck festlegen, in den aller Erlös Ihres Nachlasses fließen soll. Wenn Sie dies nicht tun, ist das kein Problem. In diesem Fall werden wir Ihren Nachlass achtsam in naturschutzfachliche Großprojekte einbringen. Damit stellen Sie also sicher, dass mit Ihrem Geld langfristig der Natur- und Artenschutz unterstützt wird und neue Lebensräume für Pflanzen und Tiere geschaffen werden.
Kann ich mein vorhandenes Testament ändern oder ergänzen?
Sie können jederzeit eine Ergänzung zum Testament verfassen. Bitte stellen Sie in diesem Fall sicher, dass der Bezug zum eigentlichen Testament klar hergestellt wird. Ein neueres, gültiges Testament setzt darüber hinaus das Vorherige in der Regel außer Kraft, was Missverständnisse verhindert. Deshalb ist es im Zweifel besser, ein Testament komplett neu zu verfassen und keine Ergänzungen beizulegen.
In einigen Spezialfällen kann es ausgeschlossen sein, dass eine Neufassung gültig wird (Beispiel: ein Ehegattentestament. Diese spezielle Testamentsform kann in der Regel nicht einseitig verändert werden, da ihn beide Ehepartner vereinbaren. Es entsteht eine sogenannte Bindungswirkung.)
Wir beraten Sie gern erbrechtlich. Mit einem unabhängigen Rechtsexperten an der Seite ist dieses Thema nicht mehr so schwierig, wie es wirken könnte. Dabei können wir eine/n NotarIn oder AnwaltIn auswählen, der/die in Ihrer Nähe wohnt. Auch können wir kostenfreie Beratungsmöglichkeiten für Sie anbieten.
Was kostet ein Testament beim Notar bzw. Entwurf bei einer/einem ErbrechtsanwaltIn?
NotarInnen rechnen nach Gebührenordnung ab; AnwältInnen dürfen dies auch, können aber auch eine Pauschale anbieten. Fragen Sie deshalb gern einfach vorher nach der Höhe der Gesamtrechnung. In der Regel richtet sich ein notariell erstelltes Testament nach Ihrem jetzigen Vermögen.
Wo bewahre ich mein Testament auf?
Der beste Aufbewahrungsort ist das Nachlassgericht, welches in der Regel bei Ihrem Amtsgericht untergebracht ist. Dort kann das handschriftliche Testament gegen eine geringe Gebühr (aktuell ca. einmalig 80€) hinterlegt werden. Informieren Sie sich bitte vorab, welche Unterlagen (z.B. Geburtsurkunde, gültiger Personalausweis oder Reisepass) Sie mitbringen müssen, wenn Sie Ihr Testament abgeben möchten. Sollten Sie sich für ein notarielles Testament entschieden haben, kümmert sich Ihr Notar um diesen Schritt und Sie müssen kein Gericht mehr aufsuchen.
Wer hilft mir mit allen anderen Fragen weiter, z.B. wenn ich die Adresse des Nachlassgerichts benötige?
Melden Sie sich bei uns. Gerne suchen wir Ihnen z.B. das nächstgelegene Nachlassgericht heraus. Auch für sehr schwierige Themen finden wir eine Lösung. Das Wichtigste für uns ist, dass Sie sich gut fühlen mit dem, was Sie tun. Wir werden Sie nach Kräften unterstützen, denn auch wir möchten alle Mittel für den Natur- und Artenschutz einsetzen, die wir haben. So wie Sie.
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