Antragstellung von A bis ZDie häufigsten Fragen unserer Antragsteller
Alle Informationen zu den Förderbestimmungen der Heinz Sielmann Stiftung erhalten Sie auch in unserer Förderrichtlinie.
1. In welchen Bereichen fördert die Heinz Sielmann Stiftung Projekte?
Die Heinz Sielmann Stiftung fördert Projekte, die direkt oder indirekt zum Erhalt der Vielfalt von Flora und Fauna und zur Bewahrung schützenswerter Lebensräume beitragen oder/und das öffentliche Bewusstsein für den Natur- und Artenschutz stärken. Dazu gehören:
- Maßnahmen zur Entwicklung, Renaturierung, Sicherung und Pflege ökologisch wertvoller Lebensräume
- Maßnahmen zur Vernetzung bzw. ökologischen Aufwertung einzelner Biotope
- Maßnahmen zur direkten Förderung des Artenschutzes
- wissenschaftliche Forschung zur Erweiterung der Kenntnisse über effektive Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherung bedrohter Arten/spezifischer Lebensraumtypen und Lebensraumansprüche
- wissenschaftliche Forschung über die Verbreitung bedrohter Tier- und Pflanzenarten und deren Bestandsentwicklung
2. Wer kann eine Förderung beantragen?
Die Heinz Sielmann Stiftung darf nur formal als gemeinnützig anerkannte Körperschaften und öffentlich-rechtlich verfasste Körperschaften mit Sitz in Deutschland unterstützen. Dazu gehören zum Beispiel Hochschulen, gemeinnützige Vereine und NGOs. Körperschaften mit Sitz im Ausland können nur dann eine Förderung erhalten, wenn sie alle Anforderungen des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts erfüllen und ein unmittelbarer Bezug des Projektgegenstandes oder- inhaltes auf Natur- und Umweltthemen im Inland besteht. Gewinnorientiere Körperschaften können nicht gefördert werden.
3. Was fördert die Heinz Sielmann Stiftung nicht?
Nicht gefördert werden in der Regel:
- Vorhaben des technischen Umweltschutzes
- Projekte, die der Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben dienen
- bereits begonnene Vorhaben
- internationale Projekte, die keinen Deutschland-Bezug haben
4. Welche Kosten und Maßnahmen sind förderfähig?
Es können sowohl Sach- als auch Personalkosten gefördert werden. Förderfähige Maßnahmen sind z.B.:
- der Erwerb von naturschutzfachlich wertvollen Grundstücken zur Sicherung oder Entwicklung wertvoller Biotope
- Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen an wertvollen Biotopen
- Maßnahmen zum spezifischen Artenschutz
- Erstellung bzw. Unterstützung der Erarbeitung von naturschutzfachlichen Planungen
- Naturschutzforschung, insbesondere mehrjährige Untersuchungen zur Bestandsentwicklung von Flora und/oder Fauna mit begleitendem Monitoring als Instrument der Erfolgskontrolle
- wissenschaftliche Begleitung gezielter Artenhilfsprogramme
- Untersuchung von Habitat- bzw. Standortansprüchen bedrohter Tier- und Pflanzenarten, auch mit dem Ziel der Entwicklung von Artenhilfsprogrammen
5. Gibt es eine finanzielle Unter- bzw. Obergrenze für die Förderung von Projekten?
Nein, es gibt weder eine finanzielle Unter- noch eine Obergrenze für die Förderung von Projekten.
6. Fördert die Heinz Sielmann Stiftung auch Projekte im Ausland? Was ist zu beachten, wenn der Antragsteller seinen Sitz im Ausland hat?
Die Heinz Sielmann Stiftung ist in ihrem Schwerpunkt in der Bundesrepublik Deutschland aktiv. Wenn eine Körperschaft Fördermittel für ein Projekt im Ausland beantragen möchte, ist dies nur in Ausnahmefällen und auch nur dann möglich, wenn ein unmittelbarer Bezug des Projektgegenstandes oder –inhaltes auf Natur- und Umweltthemen im Inland besteht.
7. Kann ich mittels einer kurzen Vorabanfrage bereits klären, ob mein Förderantrag Aussicht auf Bewilligung hat?
Wenn Sie bei der Heinz Sielmann Stiftung einen Förderantrag einreichen möchten, lesen Sie bitte zuerst unsere Förderrichtlinie durch.
8. Wie kann ich Fördermittel beantragen und wie ist das Verfahren?
Die Beantragung von Fördermitteln bei der Heinz Sielmann Stiftung ist ausschließlich online über das Formular Förderantrag möglich.
Die Satzung Ihrer Organisation, der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamtes sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan müssen jeweils als Dateianhang zum Förderantrag hochgeladen werden. Sie erhalten von uns eine Bestätigungsmail über den Eingang des Förderantrags. Die Prüfung des Förderantrags kann bis zu vier Wochen dauern. Wir möchten Sie bitten, während dieser Phase von Nachfragen bei der Heinz Sielmann Stiftung abzusehen.
Sofern Ihr Förderantrag von unserer Seite als förderwürdig erachtet wird, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und schließen eine Fördervereinbarung.
9. Gibt es feste Fristen und Termine für die Antragstellung?
Nein. Sie können jederzeit einen Förderantrag bei der Heinz Sielmann Stiftung einreichen.
10. Dürfen mehrere Projektanträge von demselben Antragsteller eingereicht werden?
Ja. Sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt werden, dürfen mehrere Förderanträge eingereicht werden.
11. Wann kann das beantragte Projekt starten?
Die Bewilligung wird erst dann wirksam, wenn eine entsprechende Fördervereinbarung von beiden Seiten – Heinz Sielmann Stiftung und Antragsteller – rechtswirksam unterschrieben worden ist. Unmittelbar danach kann das Projekt beginnen.
12. Was muss ich in der Phase zwischen der Bewilligung und dem Projektstart tun?
Nachdem unsere internen Gremien den Förderantrag bewilligt haben, erstellen wir eine Fördervereinbarung und sprechen diese mit Ihnen ab. Anschließend erhalten Sie die Vereinbarung zur Unterschrift. Schließlich werden wir uns mit Ihnen über die öffentliche Kommunikation des Projekts bzw. der Förderung durch die Heinz Sielmann Stiftung verständigen.
13. Wie sieht die Zusammenarbeit mit der Heinz Sielmann Stiftung während der Projektdurchführung konkret aus?
Ihr Projekt erhält mit der Erstellung des Förderantrages eine Projektnummer. Bitte geben Sie diese künftig bei der Kommunikation mit der Heinz Sielmann Stiftung an. Bitte beachten Sie, dass die Heinz Sielmann Stiftung die bewilligten Mittel nicht automatisch überweist, sondern nur auf ausdrückliche Mittelanforderung gegen einen Nachweis über die verausgabten Mittel. Hierfür sind ausschließlich das Formblatt zum Mittelabruf und die Vorlage zum Verwendungsnachweis zu verwenden.
14. Welche Verpflichtungen bestehen zwischen dem Mittelempfänger und der Heinz Sielmann Stiftung?
Der Mittelempfänger hat bei Veröffentlichungen zu dem geförderten Projekt in geeigneter Weise zum Ausdruck zu bringen, dass die Maßnahmen mit Mitteln der Heinz Sielmann Stiftung gefördert werden. Der Stiftung ist ein Belegexemplar zu übermitteln.
Der Mittelempfänger verpflichtet sich außerdem, der Heinz Sielmann Stiftung auf Nachfrage, innerhalb von vier Wochen nach Anforderung, Materialien (Texte und Fotos) des Projekts zur Verfügung zu stellen.
Bei Projekten, die länger als ein Jahr dauern, müssen Sie jährlich bis spätestens zum 31.01. einen kurzen Zwischenbericht einreichen. Nach Abschluss eines Projekts müssen Sie einen rechnerischen Verwendungsnachweis mit einem Abschlussbericht bei der Heinz Sielmann Stiftung einreichen.
15. Können Ausgaben, die vor dem Bewilligungsdatum getätigt wurden und im Projektzusammenhang stehen, abgerechnet werden?
Nein. Es können nur Kosten ab dem offiziellen Projektbeginn (vgl. Frage 11) geltend gemacht werden.
16. Können auch Kosten, die nicht Teil der Bewilligung sind, geltend gemacht werden?
Grundsätzlich gilt: Die Bestimmungen in der Bewilligung sind verbindlich und können von Ihnen nicht geändert werden. Sollte es jedoch in Ihrem Projektverlauf zwingende Veränderungen geben, die sich auch auf Ihre Projektkalkulation auswirken, dann informieren Sie uns rechtzeitig. In Absprache mit uns sind Umwidmungen von Finanzierungspositionen von Fall zu Fall möglich.
17. Sind Eigenmittel für ein Projekt erforderlich?
Nein, Eigenmittel sind nicht zwingend erforderlich, können aber die Chance auf eine Bewilligung des beantragten Projektes in manchen Fällen erhöhen.
18. Ist neben der Förderung durch die Heinz Sielmann Stiftung eine Akquise weiterer Finanzierungs­möglichkeiten (Drittmittel) für mein Projekt möglich?
Sie können Fördermittel für die Projektfinanzierung von weiteren Förderinstitutionen oder Kooperationspartnern (Drittmittel) beantragen. Diese sind im Finanzierungsplan und im Förderantrag unbedingt anzugeben. Sobald diese Drittmittel zur Verfügung stehen, ist die Heinz Sielmann Stiftung zu informieren. Das Einreichen des gleichen Förderantrags bei einer anderen Einrichtung schließt eine Förderung durch die Heinz Sielmann Stiftung aus.
19. Was passiert, wenn das Projekt nicht innerhalb der vereinbarten Laufzeit abgeschlossen werden kann?
Unsere Förderprojekte haben klar definierte Start- und Endtermine. Wenn absehbar ist, dass Sie das Projekt bis zu dem vereinbarten Endtermin nicht abschließen können, können Sie rechtzeitig vor Ablauf der ursprünglichen Projektlaufzeit einen formlosen Antrag auf kostenneutrale Verlängerung stellen. Der Verlängerungsantrag muss begründet werden. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.
20. Was ist beim Projektabschluss zu beachten?
Die Heinz Sielmann Stiftung benötigt innerhalb eines Monats nach Projektabschluss einen Abschlussbericht und einen Verwendungsnachweis über die erhaltenen Fördermittel. Nutzen Sie bitte zum Erstellen dieser Unterlagen die von uns für Sie zur Verfügung gestellten Vorlagen.
Nicht verbrauchte Restmittel sind an die Heinz Sielmann Stiftung zurückzuzahlen.
21. An wen kann ich weitere Fragen zur Förderung richten?
Bitte lesen Sie sich zunächst unsere Förderrichtlinie durch. Finden Sie dort nicht alle Antworten zu Ihren Fragen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Den Kontakt zur zuständigen Mitarbeiterin finden Sie auf dieser Seite.